Wird eine Klimaanlage gefördert?

Kurz beantwortet

Ein reines Klimagerät wird nicht gefördert – gefördert wird Heizen, nicht Kühlen. Wird jedoch eine zertifizierte Luft-Luft-Wärmepumpe (BAFA-Liste) als Heizsystem eingesetzt, sind über die BEG bis zu 30 % Basiszuschuss plus Boni möglich. Die Kühlfunktion gibt es dann als Nebeneffekt dazu.

Der Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern im Förderrecht: Moderne Splitgeräte können fast immer heizen und kühlen. Förderfähig ist der Einbau aber nur, wenn das Gerät als Heizung dient, auf der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen steht und die Effizienzanforderungen erfüllt (u. a. Jahresarbeitszahl mindestens 3,0).

Wichtig für die Praxis: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden, und der Vertrag braucht eine auflösende oder aufschiebende Bedingung. Wer erst kauft und dann fragt, verschenkt den Zuschuss.

Für selbstgenutzte Wohngebäude können zum Basiszuschuss von 30 % weitere Boni hinzukommen – etwa der Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer fossilen Heizung und der Einkommensbonus. Zusammen sind bis zu 70 %, in bestimmten Fällen bis zu 80 % Zuschuss möglich (jeweils gedeckelt).

Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.