Heizung modernisieren – Technik und Förderung

Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude? Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetz – viele klimafreundliche Heizsysteme werden weiterhin staatlich gefördert. Wir ordnen ein, was zu Ihrem Haus passt.

Welche Heizsysteme gefördert werden

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden unter anderem diese Heizsysteme bezuschusst:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizungen
  • innovative erneuerbare Heizsysteme
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze

Für private Wohngebäude beträgt die Grundförderung aktuell 30 %. Je nach Voraussetzungen sind zusätzliche Boni möglich – etwa der Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung oder der Einkommensbonus für Selbstnutzer. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, zeigt Ihnen unser Fördermittel-Rechner.

Luft-Luft-Wärmepumpe & Klimaanlage

Moderne Split-Klimageräte können nicht nur kühlen, sondern auch heizen. Werden sie als Luft-Luft-Wärmepumpe eingesetzt und erfüllen die technischen Förderanforderungen, kann auch eine solche Anlage förderfähig sein. Damit erhalten Sie im Idealfall Heizung und Klimatisierung in einem System.

Interessant ist das besonders für Dachgeschosse, Anbauten, Gebäude ohne wassergeführten Heizkreis oder als Ergänzung zu einer bestehenden Heizung.

Wichtige Abgrenzung

Eine reine Klimaanlage zur Kühlung wird nicht über die Heizungsförderung bezuschusst. Entscheidend ist, dass die Anlage als Heizsystem ausgelegt ist und die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt. Genau das prüfen wir vor der Antragstellung – und der Antrag gehört immer vor die Beauftragung.

Mehr Wahlfreiheit bei der Heizung

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das dabei in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt wurde, ist die frühere 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien zum 29. Juli 2026 gestrichen worden. Eigentümer können ihre Heiztechnik wieder grundsätzlich freier wählen. Auch neue Gas- oder Ölheizungen sind damit wieder möglich – sie erhalten jedoch keine reguläre BEG-Heizungsförderung.

Wer eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings stufenweise einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe einsetzen (§ 43 GModG):

ab 202910 %
ab 203015 %
ab 203530 %
ab 204060 %

Mindestanteil erneuerbarer Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bioöl) ab dem jeweiligen Jahr. Alternativ lässt sich die Anforderung über Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen. Unabhängig davon sieht der Gesetzgeber vor, die gelieferten Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Varianten umzustellen – das betrifft die Brennstofflieferanten, wirkt sich aber über den Preis auf Ihre Betriebskosten aus.

Deshalb sollte eine Heizungsentscheidung nicht nur nach dem Anschaffungspreis getroffen werden – entscheidend sind die Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer.

Raumweise Heizlastberechnung – erst rechnen, dann entscheiden

Ob Wärmepumpe, Luft-Luft-Wärmepumpe oder ein anderes Heizsystem: Eine neue Heizung sollte nicht nach Quadratmetern oder der Leistung des alten Kessels dimensioniert werden.

Mit einer raumweisen Heizlastberechnung ermitteln wir, wie viel Wärme Ihr Gebäude und jeder einzelne Raum tatsächlich benötigt. Gleichzeitig prüfen wir, ob die vorhandenen Heizkörper auch mit niedrigeren Vorlauftemperaturen ausreichend Leistung liefern. Das schafft eine belastbare Grundlage für:

  • die richtige Dimensionierung der neuen Heizung
  • die Beurteilung der Wärmepumpentauglichkeit
  • die Bewertung und Optimierung vorhandener Heizflächen
  • niedrigere Vorlauftemperaturen und eine effizientere Heizkurve
  • den hydraulischen Abgleich

Die Heizlastberechnung kann unabhängig vom Heizungstausch als eigene Leistung beauftragt werden – alle Details dazu auf der Seite Heizlast & Heizungsoptimierung.

Herstellerneutral beraten

ENERZIM prüft Gebäude, Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperaturen, geeignete Heizsysteme und Fördermöglichkeiten. Sie erhalten eine herstellerneutrale Empfehlung, welche Lösung technisch und wirtschaftlich zu Ihrem Gebäude passt. Wir verkaufen keine Anlagen und erhalten keine Provisionen – unsere Empfehlung hängt allein an Ihrem Gebäude.

Erst Gebäude verstehen. Dann Technik auswählen. Förderung sichern.

Stand der Förder- und Rechtsangaben: August 2026. Programme und gesetzliche Vorgaben ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinien und Bedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Kein Rechtsanspruch, keine Gewähr.

Projektstart

Welche Heizung passt wirklich zu Ihrem Haus?

Wir rechnen die Heizlast, prüfen die Heizflächen und ordnen die Förderung ein – bevor Sie sich für eine Technik entscheiden. Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden.

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