Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
Kurz beantwortet
Für den Wärmepumpen-Einbau im Bestandsgebäude gibt es 30 % Basiszuschuss. Bei selbstgenutztem Wohneigentum kommen bis zu 16 % Geschwindigkeitsbonus (Austausch einer fossilen Heizung) und bis zu 40 % Einkommensbonus hinzu – gedeckelt bei 70 %, mit vollem Einkommensbonus bei 80 % der förderfähigen Kosten.
Die förderfähigen Kosten sind begrenzt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Beim Höchstsatz von 70 % ergibt das für ein Einfamilienhaus bis zu 19.600 € Zuschuss.
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € – Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen je Grenze 10.000 € mehr verdienen. Beide Boni gelten nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
Zeitfaktor: Ab Februar 2027 sinken Geschwindigkeitsbonus (−4 Prozentpunkte je 6 Monate) und Kostenhöchstbeträge (−750 € je 6 Monate) schrittweise; für Wärmepumpen ist ab Q1/2027 ein geändertes Modell vorgesehen (15 % Zuschuss + 15 % Bonus für Geräte aus der EU). Ein früher, korrekt gestellter Antrag sichert die heutigen Konditionen.
Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.