Was ist der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung?

Kurz beantwortet

Der Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Punkte bis 40.000 €, 10 Punkte bis 50.000 €. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen je Grenze 10.000 € mehr verdienen.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen – also der Wert aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Dadurch liegen viele Haushalte niedriger, als sie denken: Nach Abzügen kann auch ein mittleres Bruttoeinkommen unter die Grenzen fallen.

Welches Jahr zählt? Maßgeblich ist der Durchschnitt des „zu versteuernden Einkommens" aus den Einkommensteuerbescheiden der beiden relevanten Jahre – nicht das laufende Jahr und nicht das Bruttoeinkommen. Halten Sie diese Bescheide für den Antrag bereit; welche Jahre im Einzelfall heranzuziehen sind, klären wir vor der Antragstellung.

Mit vollem Einkommensbonus steigt der maximale Fördersatz von 70 auf 80 % der förderfähigen Kosten. Der Bonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum und wird beim Antrag nachgewiesen.

Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.