Warum muss der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Kurz beantwortet
BAFA und KfW fördern nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt bereits der verbindliche Auftrag. Zulässig ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Zuschuss vollständig.
Die sichere Reihenfolge: 1. Maßnahme planen und Angebot einholen, 2. Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung schließen (inklusive geplantem Umsetzungsdatum), 3. Antrag stellen (je nach Maßnahme im KfW-Zuschussportal oder BAFA-Portal), 4. nach Zusage umsetzen und Nachweise einreichen.
Nach der Förderzusage bleiben in der Regel 36 Monate für die Umsetzung. Wer auf eigenes Risiko schon nach Antragstellung startet, darf das – trägt aber das Risiko einer Ablehnung.
Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.