Welche Förderung gibt es für Dämmung, Fenster und Türen?

Kurz beantwortet

Dämmarbeiten an Dach, Fassade und Keller sowie neue Fenster und Türen werden über die BEG mit 15 % bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Deckel, und auf den Erhöhungsbetrag gibt es 5 % zusätzlich.

Voraussetzung ist das Einhalten technischer Mindestwerte (U-Werte) – zum Beispiel 0,14 W/m²K für Dachflächen, 0,20 W/m²K für Außenwände und 0,95 W/m²K für neue Fenster. Die Umsetzung begleitet ein Energieeffizienz-Experte, dessen Leistung als Fachplanung/Baubegleitung mit 50 % gefördert wird.

Alternativ kommt für Selbstnutzer der Steuerbonus für energetische Sanierung in Frage (20 % der Kosten über drei Jahre, § 35c EStG) – beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.