Steuerbonus oder BAFA/KfW-Zuschuss – was ist besser?

Kurz beantwortet

Beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht. Der Steuerbonus (§ 35c EStG) bringt Selbstnutzern 20 % der Kosten – maximal 40.000 € – verteilt über drei Jahre, ohne Antrag vor Beauftragung. Der Zuschuss bringt je nach Maßnahme und Boni 15 bis 80 % sofort, verlangt aber Antrag und technische Nachweise vor der Umsetzung.

Faustregel: Bei Heizungstausch mit Boni und bei iSFP-gestützten Maßnahmen liegt der Zuschuss meist deutlich vorn. Der Steuerbonus punktet bei einfachen Maßnahmen, wenn der Antrag versäumt wurde oder die Programmvoraussetzungen nicht passen – er setzt ein über 10 Jahre altes, selbstgenutztes Gebäude und ausreichend Steuerlast voraus.

Zusätzlich existiert der Handwerkerbonus (§ 35a EStG): 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr – ebenfalls nicht mit anderen Förderungen für dieselbe Leistung kombinierbar.

Förderangaben: Stand August 2026 (Grundlage: Förderrichtlinien und Programmbedingungen von BAFA und KfW). Konditionen können sich ändern; maßgeblich sind die Förderrichtlinien zum Antragszeitpunkt – kein Rechtsanspruch, keine Gewähr. Der Antrag gehört vor die Beauftragung.