Betreut ENERZIM auch denkmalgeschützte Gebäude?
Kurz beantwortet
Nein. Denkmalgeschützte Gebäude bearbeiten wir nicht. Sie erfordern eine besondere Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und spezielle Nachweise, für die es auf Denkmalobjekte spezialisierte Energieberaterinnen und Energieberater gibt. Für alle übrigen Wohngebäude sind wir gern für Sie da.
Bei eingetragenen Baudenkmälern gelten eigene Regeln: Maßnahmen an Fassade, Fenstern und Dach müssen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, und viele Standardlösungen scheiden aus bauphysikalischen oder gestalterischen Gründen aus. Auch förderrechtlich gibt es Besonderheiten.
Diese Projekte brauchen Erfahrung speziell mit Denkmalobjekten. Damit Sie gut beraten sind, nehmen wir solche Aufträge nicht an, sondern empfehlen Ihnen, gezielt eine darauf spezialisierte Fachplanung zu suchen.
Wichtig zur Abgrenzung: Ein altes Haus oder ein Fachwerkhaus ist nicht automatisch denkmalgeschützt. Entscheidend ist der Eintrag in der Denkmalliste. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, sagt Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Kreises – und wenn es nicht denkmalgeschützt ist, beraten wir Sie gern.